Das Entgelt, das die Bank als Vertriebsträgerin von den Fondsleitungen erhält, besteht einerseits in Kommissionen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die dem Anleger beim Kauf und Verkauf von Fondsanteilen direkt in Rechnung gestellt werden. Andererseits erhält sie als Vergütung einen Teil der von den Fondsleitungen dem Fondvermögen belasteten Verwaltungskommission (Management Fee), die periodisch, meist jährlich, für die Leitung und Verwaltung des Fonds sowie den Vertrieb der Fondsanteile erhoben wird und die den Ertrag des Fondsvermögens schmälert, welches dem Anleger anteilsmässig zusteht (Bundesgerichtsurteil vom 30. Oktober 2012 [4A_127/2012 und 4A_141/2012], Erw.