4. 4.1. 4.1.1. Banken stehen oft in einem doppelten Vertragsverhältnis. Einerseits führen sie gestützt auf Vermögensverwaltungsaufträge für Kunden Wertschriftendepots, in denen sich verschiedene Anlageprodukte befinden. Anderseits bestehen zwischen ihnen und den Anbietern von kollektiven Kapitalanlagen und strukturierten Produkten Vertriebsverträge. Gestützt auf diese Verträge wird von diesen Produktanbietern der Vertrieb an die Banken delegiert.