3.2. Die Steuerkommission R. hat im Veranlagungsverfahren CHF 598'750.00 als "Ertrag aus Retrozessionen" der Einkommenssteuer unterworfen. Im Einspracheverfahren wurden davon Kosten für die Rechtsberatung von CHF 4'678.55 in Abzug gebracht und CHF 594'071.45 besteuert, und zwar zum Satz von CHF 59'407.15. 3.3. Die Vertreterin der Rekurrenten beantragt, es sei das steuerbare Einkommen um die aufgerechneten Retrozessionen von CHF 594'071.45 (satz- -7-