Mit Vollzug dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien in Bezug auf sämtliche gegenseitigen Forderungen, einschliesslich allfälliger Zinsen, im Zusammenhang mit Vertriebsentschädigungen, welche die E. im Zusammenhang mit Finanzprodukten in den in Ziff. 2 aufgeführten Depots vereinnahmt hat und künftig vereinnahmen wird, als per Saldo aller Ansprüche gegenseitig auseinandergesetzt. 5. [Geheimhaltung] 6. [Gerichtsstand]"