Die Kunden bestätigen ausdrücklich, dass diese Verzichtserklärung in Kenntnis der Eckwerte der bestehenden Vereinbarungen mit Dritten und E.-Konzerngesell- schaften sowie der Grössenordnung der zu erwartenden Vertriebsentschädigungen erfolgt (siehe Beilage). 4. Mit Vollzug dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien in Bezug auf sämtliche gegenseitigen Forderungen, einschliesslich allfälliger Zinsen, im Zusammenhang mit Vertriebsentschädigungen, welche die E. im Zusammenhang mit Finanzprodukten in den in Ziff.