Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seitens der E.. 3. Für den Zeitraum ab dem Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verzichten die Kunden auf sämtliche Forderungen auf Ablieferung von Vertriebsentschädigungen, welche die E. im Zusammenhang mit Finanzprodukten in den in Ziff. 2 genannten Depots vereinnahmt. Die Kunden bestätigen ausdrücklich, dass diese Verzichtserklärung in Kenntnis der Eckwerte der bestehenden Vereinbarungen mit Dritten und E.-Konzerngesell- schaften sowie der Grössenordnung der zu erwartenden Vertriebsentschädigungen erfolgt (siehe Beilage).