Diese Entschädigungen basieren auf der von den Rekurrenten mit der E. AG am 13. Dezember 2013 abgeschlossenen "Vergleichsvereinbarung", welche wie folgt lautet: -6- "Präambel: (I) Mit Schreiben vom 21. November 2012 verlangten die Kunden von der E. die Ablieferung von Retrozessionen, Vertriebsentschädigungen, Kommissionen und anderen geldwerten Leistungen ("Vertriebsentschädigungen"), welche die E. für den Erwerb und das Halten der in den entsprechenden Depots liegenden Finanzprodukte im Rahmen der Geschäftsbeziehung vereinnahmt hat. (II) […]