"1) Die Einsprache wird teilweise gutgeheissen. 2) Die ausgerichteten Retrozessionen werden gestützt auf die § 44 StG wie folgt besteuert: CHF 594'071.45 (CHF 598'750 minus Kosten von CHF 4'678.55) zum Satz von CHF 59'407.15. 3) Das steuerbare Einkommen wird auf CHF 858'655 reduziert. Satzbestimmendes Einkommen CHF 323'991. Vom steuerbaren Gesamteinkommen unterliegen CHF 60'000 der privilegierten Dividendenbesteuerung gemäss § 45a Abs. 1 StG."