d) Demgemäss (gemäss lit. a und gemäss lit. b hiervor) sei das steuerbare Einkommen für die Veranlagung der Direkten Bundessteuer um CHF 766'038.00 (CHF 167'288.00 + CHF 598'750.00) zu reduzieren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der involvierten Gemeinwesen." 3. Am 5. April 2018 fand mit dem zuständigen Steuerkommissär eine Besprechung statt. -3- 4. Am 6. Juni 2018 fand mit der Steuerkommission R. eine Besprechung statt. 5. Mit Entscheid vom 24. September 2018 fällte die Steuerkommission R. den folgenden Beschluss: