b) Pos. 280 der Abweichungsbegründung (S. 3/3) sei vollumfänglich zu streichen und es seien die effektiven und abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten für den Grundstücksbesitz der Einsprecher in T. (Kanton Wallis) um CHF 167'288.00 für die Veranlagung der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer zu erhöhen. c) Demgemäss (gemäss lit. a und gemäss lit. b hiervor) sei das steuerbare Einkommen für die Veranlagung der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern um CHF 766'038.00 (CHF 167'288.00 + CHF 598'750.00) herabzusetzen.