6.2. Keinen entscheidenden Hinweis kann auch die Besteuerung der Einkünfte aus der Vermietung der Liegenschaft X-Strasse unter Ziff. 6.4 der Steuererklärung und die Gewährung von Pauschalabzügen für Privatliegenschaften in Vorperioden geben. Zwar sprechen diese eher für Privatvermögen. Jedoch vermögen sie die Steuerbehörden nicht an eine solche Beurteilung zu binden. Eine Neubeurteilung ist in jeder Steuerperiode möglich (vgl. das in Erw. 5.4.2.zitierte Urteil des Bundesgerichtes vom 11. Juni 2019 [2C_551/2018], Erw. 2.2.5.). - 12 -