6. 6.1. Entgegen der Auffassung des Rekurrenten liegt klarerweise eine überwiegende Fremdfinanzierung des Liegenschaftskaufes vor. Die daneben geringfügige Erhöhung der Hypothek auf der Privatliegenschaft um CHF 80'000.00 ändert daran nichts. Gleiches gilt für die Entnahme der CHF 100'000.00 aus der C. AG. Hingegen ist der Grad der Selbstfinanzierung von 20 % auch beim Kauf einer Privatliegenschaft nicht völlig unüblich. Insofern spricht die Finanzierung weder für, noch gegen Privatvermögen.