4. 4.1. 4.1.1. Mit der Veranlagung 2013 wurde die Liegenschaft X-Strasse erneut "seit der Periode 2011 als Geschäftsvermögen qualifiziert" (Details zur Steuerveranlagung vom 16. Oktober 2017). Auch in der Vernehmlassung wurde darauf hingewiesen, dass die Liegenschaft X-Strasse seit 2011 als Geschäftsvermögen behandelt werde. Entgegen dieser von der Steuerkommission Q. vertretenen Ansicht steht die Vermögensqualifikation der Liegenschaft X-Strasse offensichtlich nicht seit der Steuerperiode 2011 fest. Das rechtskräftige Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes vom 26. Mai 2016 (3-RV.2015.154) betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 spricht klar dagegen.