1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2013. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Der Rekurrent ist als Architekt für die von ihm beherrschte C. AG tätig. Zudem ist er in selbständiger Nebenerwerbstätigkeit Inhaber des Einzelunternehmens A. (im Folgenden: EU A.), welches den Betrieb einer Generalunternehmung bezweckt.