4. Mit Entscheid vom 16. August 2018 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Sie reduzierte das steuerbare Einkommen um CHF 2'182.00 auf CHF 225'570.00. Dabei wurden für die Liegenschaft X- Strasse 1 in Q. die effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten auf CHF 10'086.00 erhöht. 5. Den Einspracheentscheid vom 16. August 2018 (Zustellung am 28. September 2018) haben A. und B. mit Rekurs vom 25. Oktober 2018 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende "Anträge