2. Gegen die Verfügung vom 16. Oktober 2017 liessen A. und B. mit Schreiben vom 9. November 2017 Einsprache erheben. Sie stellten den Antrag, für die Liegenschaft X-Strasse 1 in Q. seien die pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 15'808.20 zu gewähren. Eventuell seien die effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 10'085.95 zum Abzug zuzulassen. 3. Am 16. August 2018 fand eine Einspracheverhandlung statt.