Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2017 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2013 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 227'700.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag CHF 2'300.00) veranlagt. Dabei wurden für die Liegenschaft X-Strasse 1 in Q. effektive Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 7'904.00 gewährt anstelle der geltend gemachten pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 15'808.00.