[WBE.2015.274], Ziff.3.2.3.). Ob Dividenden tatsächlich ausgeschüttet wurden, kann für die Qualifikation der vom Rekurrenten erworbenen Aktien nicht entscheidend sein. Es ist von einer echten Mitarbeiterbeteiligung auszugehen und nicht von einem Schema zur steuerbegünstigten Auszahlung eines Bonus. Das Vorliegen des Konstruktes eines "Co-Investments" im Sinne des KS Nr. 37, Ziff. 2.3.2.3 wird abgelehnt.