Als unechte Mitarbeiterbeteiligungen werden nach dem KS Nr. 37 (Ziff. 2.3.1.3.) demgegenüber "eigenkapital- bzw. aktienkursbezogene Anreizsysteme, welche dem Mitarbeitenden im Ergebnis keine Beteiligung am Eigenkapital des Arbeitgebers, sondern in der Regel nur eine Geldleistung in Aussicht stellen, welche sich an der Wertentwicklung des Basistitels bestimmt", bezeichnet.