In der Literatur und Praxis wird die Problematik, soweit erkennbar, nirgends eingehend abgehandelt. Im Zusammenhang mit Mitarbeiteraktien findet sich regelmässig nur die Äusserung, bei echten Mitarbeiterbeteiligungen beteilige sich der Mitarbeitende im Ergebnis am Eigenkapital des Arbeitgebers, dessen Muttergesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft. Als unechte Mitarbeiterbeteiligungen werden dagegen eigenka- pital- oder aktienkursbezogene Bargeldanreize bezeichnet, die den Mitarbeitern keine Beteiligungsrechte des Arbeitgebers, dessen Muttergesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft einräumen (vgl. etwa MAR- TIN PLÜSS, a.a.O., N 5 zu § 26a