4.1.2. Das Verwaltungsgericht hat sich im Entscheid vom 4. November 2009 (WBE.2009.18; mit zahlreichen Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung) zu den bei der Besteuerung von Vermögenszugängen geltenden Beweislastregeln wie folgt geäussert (siehe auch SGE vom 20. November 2014 [3-BB.2013.5]):