Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 29. April 2010 wurde den Rekurrenten mitgeteilt, dass die Veranlagungen der Jahre 2006 bis 2008 nach Rücksprache mit dem KStA vorgenommen werden könnten. Diese seien durch die Abklärungen wegen den Beteiligungspapieren H. blockiert gewesen. Eine Besteuerung finde erst bei Realisierung statt. Aus den Unterlagen 2009 sei ersichtlich, dass die Realisierung noch nicht stattgefunden habe. "Gerne hätten wir Ihnen die Unterlagen zu den Beteiligungspapieren wieder persönlich überreicht, auf Wunsch senden wir Ihnen diese aber auch eingeschrieben zu".