Das Gemeindesteueramt Q. gab mit Schreiben vom 21. September 2007 eine rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes durch den Rechtsdienst des KStA in Auftrag. Das KStA stellte dem Gemeindesteueramt Q. die Aktennotiz vom 29. Juni 2009 mit der rechtlichen Beurteilung zu. Dabei ging das KStA davon aus, dass die am "Vertrag" Beteiligten noch keine feste Zuteilung an den gezeichneten Beteiligungsrechten erhalten hätten. Bezüglich der 142'500 Aktien der E. handle es sich nicht um den Kauf von gesperrten Mitarbeiteraktien, die bei Zuteilung zu besteuern seien. Es handle sich viel- -5-