1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2014. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Rekurrenten haben nicht nur betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 Rekurs, sondern auch betreffend die direkte Bundessteuer 2014 Beschwerde erheben lassen.