1. Der vorgenannte Einsprache-Entscheid vom 30.08.2018 sei sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer aufzuheben. 2. Die von der Vorinstanz vorgenommene Aufrechnung in der Höhe von CHF 502'277 sei zu korrigieren, womit das steuerbare Einkommen 2014 bei den Kantons- und Gemeindesteuern neu CHF 1'709'306, resp. bei der direkten Bundessteuer neu CHF 1'713'778 beträgt. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz".