2.2. Das KStA JP hat im Einspracheentscheid vom 31. August 2018 keinerlei Ausführungen zu den Gründen für die "Verfahrensvereinigung" gemacht. Im Einspracheentscheid wurde zudem keine Begründung abgegeben, weshalb das Schreiben vom 8. Juni 2018 auch als Einsprache gegen die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2016 entgegengenommen wurde, obwohl sich dieses Schreiben ausdrücklich nur auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 bezieht. Hinzu kommt, dass sich die Begründung und auch der Entscheid (Dispositiv) auf den Reingewinn und auf das steuerbare Eigenkapital beziehen, obwohl die direkte Bundessteuer keine Kapitalbesteuerung kennt.