Dieses Schreiben wurde vom KStA JP als Eisprache gegen die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern 2016 (als "K 37" registriert) und auch gegen die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2016 (als "B 27" registriert) entgegengenommen. In der Folge wurden vom KStA JP die Verfahren vereinigt und ein einziger Einspracheentscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 und direkte Bundessteuer 2016 gefällt.