4.3. 4.3.1. Mit der vom Rekurrenten eingereichten Bestätigung des C. vom 25. September 2018 wird einzig nachgewiesen, dass der Rekurrent zwischen dem 2. Juni 2012 und dem 25. September 2018 an 10 Tagen im C. war. Im Jahr 2016 handelt es sich um folgende Tage: - 29. Februar 2016 - 30. April 2016 - 6. Mai 2016 - 3. August 2016 Spielgewinne werden keine nachgewiesen. Eine Bestätigung über die Höhe von Spielgewinnen kann vom Rekurrenten nicht verlangt werden, weil die Spielbanken keine Spielgewinne bestätigen (vgl. Art. 23 Abs. 1 des Reglements der Selbstregulierungsorganisation des Schweizer Casino Verbandes vom 12. September 2007). Das hat der Rekurrent zu Recht geltend gemacht.