"1.3. 1.3.1. Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (§ 25 Abs. 1 des hier anwendbaren Steuergesetzes vom 15. Januar 1990 [recte: 15. Dezember 1998]; SAR 651.100; StG). Nach dem solchermassen formulierten Grundsatz der Gesamtreineinkommenssteuer fallen alle Einkünfte, ob wiederkehrend oder einmalig, ob in der Form von Geld oder Naturalien, unter den Einkommensbegriff und unterliegen damit der Einkommenssteuer (vgl. MARTIN PLÜSS, in: MARIANNE KLÖTI-W E- BER/DAVE SIEGRIST/DIETER W EBER, Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 3. Aufl., Muri bei Bern, 2009, § 25 N 7; ebenso im Ergebnis zur direkten Bundessteuer