Dies bedeutet, dass jene Gewinne, die ein Spieler in einer inländischen Spielbank erzielt, nicht versteuert werden müssen (VGE vom 9. März 2015 [WBE.2013.498]). Mit dem Urteil vom 12. Januar 2017 (WBE. 2016.271) hat das Verwaltungsgericht eine generelle Freistellung der bei Glücksspielen in schweizerischen Spielbanken erzielten Gewinne festgestellt.