Daraus ergebe sich, dass auch regelmässig Eigenmittel aufgewendet werden müssten, um an Spielen teilzunehmen. Vom Rekurrenten werde nicht dargelegt, in welchem Umfang er im Jahr 2016 ausserhalb des C. Einsätze getätigt und Gewinn oder Verluste erzielt habe. 3. 3.1. Gemäss der Generalklausel des § 25 StG unterliegen alle Einkünfte der Einkommenssteuer. Das Steuergesetz enthält keine Definition der steuerbaren Einkünfte, jedoch eine nicht abschliessende Aufzählung der wichtigsten Einkunftsarten und eine Begrenzung durch die abschliessende Aufzählung der steuerfreien Einkünfte (§ 33 StG). Im Ergebnis ist dadurch jedes Einkommen steuerbar, das nicht durch § 33 StG steuerbefreit ist.