Er sei nicht gezwungen gewesen, das gewonnene Geld sofort auf sein Konto einzuzahlen. Er könne das Bargeld solange, wie er wolle, zu Hause behalten und zu einem späteren Zeitpunkt – auch nur teilweise – einzahlen. Das sei der Fall gewesen. Er habe die Kasinogewinne teilweise länger in bar aufbewahrt, um allfällige Rechnungen zu begleichen. Die wenigen kleineren Einzahlungen, welche zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt seien, seien ebenfalls Kasinogewinne. Ohnehin müsse die Steuerbehörde beweisen, dass es sich bei den Einzahlungen um steuerbares Einkommen handle.