Die zeitliche Abfolge von Barbezug und Spielgewinn stimme nicht, so dass davon auszugehen sei, dass die Bargeldeinzahlungen nicht aus Spielgewinnen stammten. Es sei zudem unglaubwürdig, dass im Jahr 2016 Spielgewinne -5- von CHF 18'970.00 erzielt worden sein sollten, jedoch lediglich ein einziger Bargeldbezug von CHF 400.00 als Spieleinsatz erfolgte.