Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 12. Februar 2018 wurde der Rekurrent aufgefordert, den Vermögensvergleich zu prüfen und das Einkommensmanko zu erklären. Weiter wurde er ersucht, allfällig erhaltene Unterstützungsleistungen oder Schenkungen belegmässig nachzuweisen. Zudem wurde ein Postenauszug des B.-Kontos für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 einverlangt. -4-