4. Den Einspracheentscheid vom 13. September 2018 (Zustellung am 17. September 2018) hat A. mit Rekurs vom 1. Oktober 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die Anträge: "a. Alle Bareinzahlungen beim Bankschalter/Automaten sind als Casinogewinne zu betrachten und nicht als Einkommen. b. Der Entscheid der Steuerverwaltung muss zurückgewiesen werden." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.