Das Gericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses werden das steuerbare und satzbestimmende Einkommen auf CHF 2'493'661.00, gerundet CHF 2'493'600.00, und das steuerbare und satzbestimmende Vermögen auf CHF 2'425'000.00 festgesetzt. 2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 10'000.00 der Kanzleigebühr von CHF 445.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 10'545.00 zu 80 % mit CHF 8'436.00 unter solidarischer Haftung zu bezahlen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 2'000.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet.