13.4. Mit dem KStA ist davon auszugehen, dass mit dem bezahlten Preis von € 19 Mio. für 50.1 % der Aktien ein Preis vorliegt, der unter Dritten vereinbart wurde. Es ist sodann korrekt, pro Aktie von einem bezahlten Preis von € 1.55 auszugehen. Die Berechnungen des KStA lassen jedoch unberücksichtigt, dass per 31. Dezember 2011 nur noch eine Minderheitsbeteiligung des Rekurrenten und der Mitaktionäre von (insgesamt) 49.9 % bestand. Unter diesen Umständen ergibt sich zusätzlich aus der Wegleitung 2008 Rz 61 ein Reduktionsfaktor, der vom KStA unberücksichtigt blieb. Wird von einem Pauschalabzug von 30 % ausgegangen, vermindert sich der Vermögenssteuerwert.