13.1.2. Mit der Vernehmlassung beantragt das KStA unter Verweis auf die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizer Steuerkonferenz) in Reformatio in peius eine Erhöhung des steuerbaren und satzbestimmenden Vermögens auf CHF 5'162'000.00. Dabei wird für die sich per 31. Dezember 2011 noch im Vermögen des Rekurrenten befindlichen 5'249'480 Aktien der E. AG von einem Verkehrswert von CHF 9'750'958.32 (€ 1.55 bzw. CHF 1.85 pro Aktie) ausgegangen.