11.4. Der Gewinn aus dem Verkauf der Aktien der E. AG ist daher infolge Beteiligungshandel im Nebenerwerb – die Aktien der E. AG sind dem Geschäftsvermögen zuzurechnen – der Einkommenssteuer zu unterwerfen. Nachfolgend ist auf die Gewinnberechnung einzugehen. 12. 12.1. Das Einkommen aus Beteiligungshandel wurde von der Steuerkommission Q. mit dem Einspracheentscheid wie folgt berechnet: "in Euro Verkaufserlös 19'000'000 Anteil 2010 26.316 % 5'000'000 Anteil 2011 73'684 % 14'000'000 Anteil des Einsprechers 1'051'999 42.9387 % Total Aktien E. 2'450'000