10.4.5. Es ist vorerst nicht nachvollziehbar, weshalb vom Rekurrenten als "beneficial partners" bezeichneten Personen (vgl. Stellungnahme der Vertreterin vom 6. Juni 2018, Ziff. 4, mit Beilagen) ohne jegliche schriftliche vertragliche Grundlage erhebliche Abfindungen für "Eventualansprüche" ausbezahlt worden sein sollen.