Unklar bleibt ausserdem, wie denn das Aktienkapital von CHF 500'000.00 bei Gründung vom Rekurrenten liberiert wurde. Dazu wurden keine Unterlagen eingereicht. 10.4.4. Unklar bleibt sodann, weshalb der Rekurrent zusammen mit G. Darlehensverträge als Schuldner ("jointly and severally below refferred to as 'Borrowers') unterzeichnete (Loan agreements vom 22. Juni und 11. August 2009), obwohl er dort gemäss Bestätigung von G. vom 2. März 2017 nur irrtümlich als "Borrower" erwähnt worden sei.