Insofern scheint auf den ersten Blick alles klar – ausser dass der Rekurrent dieses Konto weder im Wertschriftenverzeichnis 2008 noch in demjenigen des Jahres 2009 aufführte. Aus welchen Mitteln das Privatkonto zuvor geäufnet wurde, lässt sich mangels eingereichter Unterlagen nicht prüfen. Unklar ist jedoch auf den zweiten Blick, weshalb der Rekurrent die Kapitalerhöhung von CHF 500'000.00 per 21. Juli 2009 zu 100 % finanziert haben will, war er doch neben G. (und weitern Aktionären) "nur" zu 42.9388 % an der E. AG beteiligt (Einsprachebeilage 11). Unklar bleibt ausserdem, wie denn das Aktienkapital von CHF 500'000.00 bei Gründung vom Rekurrenten liberiert wurde.