10.4.3. Zweifelhaft ist weiter, ob der Rekurrent die Liberierung des Aktienkapitals der E. AG und der Kapitalerhöhung im Jahr 2009 tatsächlich aus eigenen Mitteln geleistet hat. Zwar ergibt sich aus dem eingereichten Auszug des Kapitaleinzahlungskontos bei der D. (IBAN aaa), dass der Rekurrent mit Valuta 25. Juni 2009 CHF 500'000.00 einbezahlte. Belastet wurde der Betrag dem D. Privatkonto Nr. fff (Valuta 25. Juni 2009). Insofern scheint auf den ersten Blick alles klar – ausser dass der Rekurrent dieses Konto weder im Wertschriftenverzeichnis 2008 noch in demjenigen des Jahres 2009 aufführte.