Gross war auf jeden Fall das vom Rekurrenten eingegangene unternehmerische Risiko, wurde doch ein grosser Teil des Vermögens der Rekurrenten an die Beteiligung an der E. AG gebunden, was im Falle eines Scheiterns des Verkaufes der Aktien zweifellos zu einem einschneidenden Vermögensverlust geführt hätte.