Zusammenhang der Gründung der E. AG und dem Verkauf der Aktien wird gezeigt, dass die Bemühungen des Rekurrenten und G. einzig darauf ausgerichtet waren, einen Gewinn aus Beteiligungshandel zu erzielen. Das gilt auch trotz der nicht schlüssigen Angaben, dass es mit dem Treuhandvertrag darum gegangen sei, "die Aktien der E. AG als Ganzes" zu verkaufen (vgl. insbesondere Stellungnahme der Vertreterin vom 12. Mai 2016, Ziff. 13). Festzuhalten ist, dass neben dem Rekurrenten und G. mindestens noch AN. (3 %), BH. (dieser mit 5 %; vgl. E-Mail von F. vom 27. Januar 2014 und Stellungnahme der Vertreterin vom 12. Mai 2016, Ziff. 3) und BI. (6.1224 %; Einsprachebeilage 11) als Aktionäre an der E. AG