Nach dem Gesagten ergibt sich, dass sich der Rekurrent bei der Gründung der E. AG und dem folgenden Verkauf der Aktien der Gesellschaft mit Personen zusammengeschlossen hat, welche über Kenntnisse im Rohstoffbereich verfügt haben müssen. Nicht erforderlich ist, dass die beteiligten Personen detailliertes Ingenieurwissen im Rohstoffbereich hatten. Aus den Akten ergibt sich, dass das spezifische Fachwissen in Bezug auf das BA. Projekt in X. (vgl. E. Ltd "Developping the world's highest grade, BC."; Einsprachebeilage 3) eingekauft wurde, was durchaus üblich ist.