ASA 82 S, 72; mit zahlreichen Hinweisen). Beim hiervon zu unterscheidenden 'Beteiligungshandel' spielen die Indizien der Berufsnähe und der eingesetzten Spezialkenntnisse eine gewisse Rolle, vor allem aber die allfällige Fremdfinanzierung, das eingegangene (Unternehmer-) Risiko oder das besonders systematische und planmässige Vorgehen (Urteil 2C_115/2012 und 2C_116/2012 vom 25. September 2012 E. 2.2.1).