9.3. In einem weiteren Urteil vom 9. Mai 2016 (2C_1131/2015 und 1132/2015) hat sich das Bundesgericht unter Verweis auf das vorgenannte Urteil vom 25. September 2012 (2C_115/2012) mit dem Verkauf einer Beteiligung an Internetplattformen befasst. Dazu wurde ausgeführt: "1.1. A. war in verschiedenen Ländern an der Gründung von Internet-Platt- formen beteiligt. Er gründete u.a. die X. Limited, deren Grundkapital zu 10,4% in seinem Eigentum stand. Rund ein halbes Jahr später verkaufte er diesen Anteil wieder mit Gewinn.