6.1.3. Das KStA hat mit der Vernehmlassung den Verzicht auf die Aufrechnung von CHF 20'000.00 zum Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter Anpassung der Berufsauslagen (Reduktion Pauschalabzug um CHF 600.00 und Abzug für auswärtige Verpflegung um CHF 440.00) und damit eine Reduktion des steuerbaren Einkommens um CHF 18'960.00 befürwortet.