6. 6.1. 6.1.1. Mit der Veranlagung wurde in Abweichung von der Selbstdeklaration ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 120'000.00 anstatt der deklarierten CHF 86'847.00 erfasst. Berücksichtigt wurden anstatt der in der Steuererklärung 2011 vom 6. November 2012 (Druckdatum) deklarierten Aufwendungen (CHF 5'806.00) Berufsauslagen von CHF 6'406.00 (Pauschalabzug von CHF 3'206.00 und Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung von CHF 3'200.00 [voller Abzug]). Daran wurde – unangefochten – mit dem Einspracheentscheid festgehalten.